Schulbetrieb - Einschulung

Alle Kinder haben das Recht, den Kindergarten während zweier Jahre zu besuchen. Das erste Kindergartenjahr ist freiwillig, das zweite Kindergartenjahr ist obligatorisch.

Der Stichtag für den Besuch des Kindergartenjahres ist der 1. April. Kinder, die vor dem 1. April das 4. Altersjahr zurückgelegt haben, dürfen auf Beginn des nächsten Schuljahres in den ersten Kindergarten eintreten.

Kinder, die vor dem 1. April das 5. Altersjahr zurückgelegt haben, werden auf Beginn des nächsten Schuljahres kindergartenpflichtig und im darauf folgenden Jahr schulpflichtig (Artikel 41 der Schulverordnung des Kantons AI).

Der Schulrat kann kindergarten- oder schulpflichtige Kinder mit mangelnder Kindergarten- oder Schulreife oder gesundheitlichen Störungen auf Antrag der Eltern zurückstellen. Die Eltern lassen sich durch Lehrpersonen beraten. Eltern und Lehrpersonen können die Schuldienste beiziehen.

Im ersten Semester des ersten Kindergarten-, bzw. Schuljahres kann die Rückstellung auch durch die Lehrpersonen beantragt werden.

Der Schulrat kann Kinder, die das 6. Altersjahr im Laufe des Kalenderjahres nach dem Stichtag vollenden, auf Gesuch der Eltern in die erste Primarklasse aufnehmen, sofern die Schulreife glaubhaft gemacht wird. (Artikel 51-3 der Schulverordnung des Kantons AI)

Verpflegung am Gymnasium

Die Schulgemeinde Meistersrüte übernimmt für die Schülerinnen und Schüler der Gymnasialklassen 1 – 3 eine Beteiligung von 50% an der Mittagsverpflegung. Das Gymnasium schickt dazu die Rechnungen über den halben Betrag jeweils direkt an die Eltern der Gymischüler (und die andere Hälfte an die Schulgemeinde Meistersrüte).
Damit alle Schülerinnen und Schüler im Dorf gleich behandelt werden, gilt diese Regelung auch für alle anderen Schülerinnen und Schüler aus Meistersrüte: Wer im Gymnasium essen möchte, kann dies zu den gleichen Bedingungen wie die Gymnasiastinnen und Gymnasiasten tun. Bei Kindern, die nicht das Gymnasium besuchen wird der ganze Betrag der Schulgemeinde Meistersrüte quartalsweise in Rechnung gestellt. Wir werden anschliessend den betroffenen Eltern den halben Betrag weiterverrechnen.

Transport­unterstützung

Für die Meistersrütner Schülerinnen und Schüler, die im Dorf die Schulen besuchen, übernimmt die Schulgemeinde Meistersrüte die Transportkosten in der Höhe des Ostwind-Abos. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Eltern und Erziehungsberechtigten.

Die Eltern werden bezüglich Übermittlung ihrer Kontodaten angeschrieben. Das Ostwind-Abo wird von den Eltern und Erziehungsberechtigten selber organisiert.

Urlaub

Jokertag: Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht auf einen frei wählbaren Urlaubstag pro Schuljahr. Der Bezug ist der Klassenlehrperson einen Schultag im Voraus via Klapp bekannt zu geben.

Urlaub: Die Klassenlehrperson kann in begründeten Fällen für einen Tag Dispens erteilen, gesamthaft höchstens drei Tage in einem Schuljahr.

Dispensgesuche sind vorgängig an die Klassenlehrperson zu richten.
Gesuche für längere Abwesenheiten sind an den Schulrat zu richten.
Für sportlich oder musisch besonders begabte Kinder gelten spezielle Regelungen.

Schülergottes­dienste

Schülergottesdienste haben das Ziel, den Glauben in den Alltag hineinzubringen und Liturgie kindgerecht zu feiern. Dementsprechend finden diese Gottesdienste vierzehntäglich jeweils mittwochs unmittelbar vor dem Schulunterricht statt und dauern ca. 25 Minuten.

Eucharistiefeiern und Wortgottesdienste wechseln sich dabei ab und sollen die Schülerinnen und Schüler anregen, die Impulse mit hinein in den Alltag zu nehmen. Auch Erwachsene sind eingeladen, ihre Kinder zu begleiten und mitzufeiern.

Hausordnung Freizeit

Rauchen und Alkohol sind ungesund!
Ich rauche nicht auf dem Schulareal.
Ich trinke keinen Alkohol auf dem Schulareal.

Abfall in den Abfalleimer!
Ich verlasse den Platz wie ich ihn antreffe!

Ich beschädige nichts!
Ansonsten stehe ich dazu und melde es einem Schulrat oder einer Lehrperson.

Der Platz ist für alle da, für gross und klein!
Ich habe die gleichen Rechte wie alle andern.

Schlafen ist gesund!
Ich beachte die Nachtruhe! (Um 22.00 Uhr Licht löschen)

Ich akzeptiere mit meiner Anwesenheit diese Abmachungen!

Schulhausplatz-Regeln ABC

Ich trage bei allen fahrzeugähnlichen Geräten (fäG), inklusive Fahrrad, einen Helm.

Ich fahre nur Inlineskate, Kickboard, Gokart, etc., wenn dafür genug Platz vorhanden ist (Pausenaufsicht entscheidet).

Ich esse und trinke nicht auf dem roten Sportplatz.

Ich spiele Fussball nur auf dem roten Platz oder auf der Wiese.

Ich hange nicht an die Tore (Unfallgefahr).

Ich fluche nicht, ich bin anständig.

Ich achte darauf, dass Frieden ist.

Es gibt Spiele, die die Lehrpersonen verbieten.

Ich respektiere alle, ich schliesse niemanden aus.

Ich halte mich an klare Regeln, wenn ich mitspiele.

Ich helfe mit, faire Gruppen zu bilden.

Ich gehe nicht mit Finken nach draussen.

Ich werfe den Abfall in den Abfallkübel.

Ich bin am Mittwochmorgen erst um 5 vor acht Uhr auf dem Schulhausplatz (Schulmesse).

Ich betrete erst nach dem ersten Läuten das Schulhaus.

Ich stelle die Finken und kleinen Schuhe geordnet auf das Gestell.

Ich spiele im Schulhaus und unter den Eingangsdächern nicht Ball.

Zusätzlich im Winter

Ich werfe nirgends Eisklötze.

Ich stelle meinen Schulkameraden/innen beim Nachspringen nicht das Bein.

Ich bilde vor den Eingängen keine Eisflächen.

Roter Platz ist „Kampfplatz“

  • ich kämpfe fair
  • ich darf einsalzen (wer nicht will, sagt es – stopp)
  • ich werfe Schneebälle nur auf dem roten Platz
  • ich betrete und verlasse den roten Platz nicht zum Provozieren

Spielwiese

  • Ich zerstöre keine Bauten.
  • Burgenkampf mit Schneebällen gibt es nur, wenn es die Pausenaufsicht erlaubt.